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A to Z

Allgemeine Geschäftsbedingungen

I. Geltungsbereich

1. Die nachfolgenden Geschäftsbedingungen sind Grundlage und Bestandteil aller Aufträge für unsere Produkte, für Auftragssynthesen oder andere Lieferungen und Leistungen, die von uns, Biolog Life Science Institute GmbH & Co. KG, angenommen und bestätigt werden, und sind auch auf alle unsere Angebote anwendbar. Mit der Bestellung, der Annahme der bestellten Ware oder der Inanspruchnahme der erbrachten Dienstleistung gelten die Geschäftsbedingungen als durch den Kunden anerkannt. Abweichende Bedingungen unserer Kunden sind für uns nicht verbindlich, selbst wenn ihnen nicht ausdrücklich widersprochen wurde.
2. Angebote sind freibleibend. Aufträge werden erst durch unsere schriftliche Auftragsbestätigung oder Lieferung verbindlich. Mündliche Absprachen, Änderungen oder Zusatzvereinbarungen werden erst nach unserer schriftlichen Bestätigung verbindlich.
3. Wir behalten uns Urheber- und Erfinder-Rechte sowie geistiges Eigentum in Bezug auf und an unseren Angeboten, Katalogen, Produkten, Strukturformeln und anderen Dokumenten oder Veröffentlichungen vor. Angebote und entsprechende Unterlagen dürfen Dritten nicht ohne unsere Zustimmung zur Kenntnis gegeben oder überlassen werden.
4. Der Kunde stimmt der Erhebung, Speicherung und Verwendung von Daten, die den Geschäftsverkehr mit ihm betreffen, unter Beachtung der Bestimmungen des BDSG (Bundesdatenschutzgesetz) zu.

II. Preise und Zahlungsbedingungen

1. Preise im Internet, im gedruckten Katalog und in unseren Rechnungen sind in Euro angegeben. Informationen zu anderen Währungen (Pound Sterling, Yen, US Dollar) werden auf Anfrage erteilt.
2. Unsere Preise verstehen sich ohne Mehrwertsteuer (MwSt). Versandkosten per Kurier werden extra berechnet (siehe https://www.biolog.de/shipping). Einige unserer Produkte, z.B. Triphosphate, benötigen allerdings grundsätzlich beschleunigte Beförderung per Kurier, entweder auf Eis oder auf Trockeneis, um ihre ursprüngliche Qualität und Reinheit zu gewährleisten. Dies führt zu entsprechenden Zusatzkosten, deren Höhe wir auf Anfrage gerne mitteilen. Bei ungekühlten Sendungen zu Empfängern in Deutschland ist auch regulärer Postversand ohne zusätzliche Kosten möglich.
3. Wir sind berechtigt, unseren Kunden alle belegbaren, zusätzlichen Kosten in Rechnung zustellen, die sich erst nach Abschluss des Geschäfts ergeben haben, und auf die wir keinen Einfluss haben, z.B. Veränderungen in der Besteuerung, bei Versicherungsprämien oder Transportgebühren.
4. Unsere Rechnung mit den entsprechenden Bankangaben wird entweder zusammen mit den georderten Produkten oder aber zeitgleich mit getrennter Post versandt und ist innerhalb von 30 Kalendertagen ohne Abzug zur Zahlung fällig. Zahlungsverzug tritt mit dem 31. Tag nach Rechnungsdatum ein. Rechnungsbeträge sollten durch Überweisung beglichen werden. Kosten des Geldverkehrs gehen zu Lasten des Kunden.
5. Bei Zahlungsverzug sind wir berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 8% über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank zu berechnen, weitere Verzugsschäden bleiben davon unberührt.
6. Die Geltendmachung von Zurückbehaltungsrechten durch den Kunden oder Aufrechnung mit Gegenforderungen des Kunden sind nur in soweit zulässig, als diese unbestritten oder aber rechtskräftig festgestellt sind.
7. Wir sind berechtigt, nach eigener Wahl angemessene Sicherheiten für unsere Forderungen (Bankbestätigung, Akkreditiv oder Vorkasse) vom Kunden zu verlangen. Falls die geforderte Sicherung nicht innerhalb von zehn Tagen beigebracht werden kann, sind wir berechtigt, nach weiteren fünf Tagen vom Vertrag zurückzutreten.

III. Lieferbedingungen

1. Wir sind nicht verpflichtet, die vereinbarten Lieferpflichten einzuhalten, wenn der Kunde seinen vertraglichen Zahlungsverpflichtungen nicht nachgekommen ist. Wir haben unsere Lieferpflicht erfüllt, wenn die Ware unser Unternehmen verlassen hat oder wir dem Kunden Versandbereitschaft angezeigt haben.
2. Die vereinbarte Lieferzeit kann angemessen verlängert werden, wenn die Auslieferung der Ware durch Streik, Aussperrung oder andere Vorfälle verzögert wird, die nicht in unserem Einfluss unterliegen (höhere Gewalt). Der Kunde wird in diesen Fällen sofort von uns unterrichtet.
3. Die Auslieferung von Waren, die nicht von uns produziert werden, ist abhängig von einer vollständigen und pünktlichen Belieferung unsererseits.
4. Die Rückgabe ordnungsgemäßer Ware bedarf grundsätzlich unserer vorherigen Zustimmung. Rücksendungen sind frei an uns zu senden, die Transportkosten trägt der Kunde. Bei vereinbarter Rücksendung mängelfreier Ware können Bearbeitungskosten anfallen.

IV. Gefahrenübergang

1. Die Versendung unserer Produkte erfolgt, auch für von uns vorausbezahlte Transportaufträge, auf Gefahr des Kunden. Das Risiko geht auf den Kunden über, sobald die Ware dem beauftragten Transportunternehmen ausgehändigt worden ist, oder auf andere Art unseren Einflussbereich verlassen hat. Wir treten bestehende Rechte und Forderungen gegen das Transportunternehmen an den Kunden auf erstes Anfordern und Zahlung des Kaufpreises hin ab.
2. Vorbehaltlose Annahme der verschickten Produkte durch den Transporteur oder durch Beauftragte des Kunden schließen alle späteren Ansprüche bezüglich der äußeren Beschaffenheit (Verpackung, Leckagen, etc.) aus.
3. Selbst wenn die gelieferten Produkte erhebliche Mängel zeigen, müssen sie vom Kunden zunächst angenommen werden, anschließende Gewährleistungsansprüche werden dadurch aber nicht berührt. Der Kunde ist verpflichtet, unverzüglich zu prüfen, ob die Produkte in jeder Hinsicht der Bestellung entsprechen; wird dies unterlassen, können keine Gewährleistungsansprüche mehr erhoben werden.
4. Für den Fall, dass der Kunde im Verzug mit der Annahme oder der Stellung einer Sicherheit ist, sind wir berechtigt, einen pauschalierten Schadenersatz in Höhe von 5 % des Auftragswertes zu verlangen. Unser Recht, vom Vertrag zurück zu treten, bleibt unberührt. Wir behalten uns vor, einen höheren Schaden zu beanspruchen und zu beweisen. Dem Kunden bleibt vorbehalten zu beweisen, dass ein niedrigerer Schaden entstanden ist. 

V. Eigentumsvorbehalt

1. Wir behalten uns das Eigentumsrecht an den von uns gelieferten Produkten bis zur vollständigen Begleichung aller, auch zukünftiger Forderungen und Nebenforderungen vor, ungeachtet ihrer Herkunft und Begründung. Durch unsere Annahme oder Ausstellung eines Wechsels oder Schecks erwirbt der Kunde kein Eigentum an unseren Produkten, es sei denn, dass der verbriefte Betrag uns bedingungslos gut geschrieben und Rückzahlungsansprüche gegen uns ausgeschlossen sind. Die Aufnahme eines Anspruchs in einen Kontokorrent oder Anerkennung eines Saldos lassen den Eigentumsvorbehalt unberührt.
2. Bei Weiterverarbeitung der Produkte durch den Kunden erstreckt sich der Eigentumsvorbehalt auch auf die neu hergestellten Produkte. Geht unser Eigentum durch Weiterverarbeitung des Kunden unter, überträgt der Kunde das Eigentum an den neuen Produkten als Sicherheit für alle Ansprüche gemäß Absatz 1 auf uns. Produkte, an denen wir Eigentumsrechte besitzen, werden vom Kunden ohne irgendwelche Gebühren oder Gegenforderungen und unter Beachtung eventuell notwendiger Kühlung für uns sachgerecht gelagert.
3. Sofern nicht schriftlich ausdrücklich anders bestimmt, gilt als vereinbart, dass geistiges Eigentum oder andere Rechte, Know-how und Methoden, die im Zusammenhang mit Synthesen, Forschung und Entwicklung oder Waren aus dem Kaufvertrag stehen, unser alleiniges Eigentum bleiben. 

VI. Gewährleistung und Haftung

1. Obwohl wir mit der gebotenen Sorgfalt anwendungstechnische und wissenschaftliche Beratung sowie Informationen zu unseren Produkten anbieten, können wir keine Haftung für mündliche Auskünfte jedweder Art gegenüber unseren Kunden übernehmen. Sie sind stets unverbindlich. Die schriftliche oder mündliche Beratung zu unseren Produkten und deren Anwendung entbindet den Kunden nicht von seiner Pflicht zur selbstverantwortlichen Eignungsprüfung für den vorgesehenen Einsatz und von der Sicherstellung, dass keine bestehenden oder angemeldeten Eigentumsrechte Dritter verletzt werden.
2. Der Kunde darf die von uns gelieferten Produkte ausschließlich für Forschungszwecke im Labor einsetzen, sofern nicht weitergehende Einsatzgebiete von uns schriftlich bestätigt worden sind. Sie dürfen keinesfalls an Menschen oder Tieren für therapeutische oder klinisch-diagnostische Zwecke eingesetzt werden, einschließlich, aber nicht beschränkt auf in vitro diagnostische Zwecke, ex vivo oder in vivo therapeutische Zwecke, forensische Zwecke, und weder in Nahrungsmitteln, Medikamenten, Hilfsmitteln, Kosmetika jeder Art, oder zum Verzehr Verwendung finden.
3. Unsere Produkte sind nicht steril und werden auch nicht regelmäßig auf Endotoxine getestet. Substanzen, die Ladungen tragen, werden mit den für Nukleotide üblichen Standardverfahren sorgfältig entsalzt. Da die Effektivität der Entsalzung von der chemischen Struktur des Produkts abhängt, kann die Anwesenheit geringfügiger Salzreste nicht vollständig ausgeschlossen werden. 
4. Produktbeschreibungen im Katalog, in den technischen Informationsblättern und auf unseren Internet-Seiten werden mit gebotener Sorgfalt recherchiert und sind nach bestem Wissen und Gewissen korrekt. Da wir jedoch auf die Anwendung unserer Produkte in wissenschaftlichen Experimenten und unter variablen Bedingungen keinen Einfluss haben, werden alle Substanzen und Methoden ausdrücklich ohne Eignungsgarantie für bestimmte Anwendungen angeboten und verkauft. Wir behalten uns in jedem Fall das Recht vor, von Zeit zu Zeit und je nach Bedarf Änderungen an Produkten und den zugehörigen technischen Informationen vorzunehmen, um auf Veränderungen des Marktes, Erkenntnissen der Wissenschaft, der Versorgung mit Rohstoffen oder anderer Faktoren reagieren zu können. Viele unserer Produkte sind neu, haben experimentellen Charakter und sind noch nicht auf mögliche toxische Wirkungen oder andere Gefahren hin untersucht. DIE TATSACHE, DASS EIN SPEZIFISCHER WARNHINWEISE FEHLT, BEDEUTET KEINESFALLS, DASS DAS ENTSPRECHENDE PRODUKT UNGEFÄHRLICH IST!! Unsere Produkte sind ausschließlich für die Forschung bestimmt und dürfen nur von entsprechend qualifizierten Wissenschaftlern verwendet werden. Eingesetztes Laborpersonal muss technisch geschult sein und unter unmittelbarer Kontrolle durch verantwortliche Wissenschaftler stehen. Die Laborleitung des Kunden ist somit verantwortlich für den sachgerechten und sicheren Einsatz der Substanzen.
5. Falls eines unserer Produkte die im Katalog, auf der Internetseite oder anderen Dokumenten zugesicherten physiko-chemischen Eigenschaften nicht erfüllt, werden wir - nach Überprüfung und Bestätigung des Mangels – je nach Wunsch des Kunden entweder zufrieden stellenden Ersatz liefern, über den Kaufpreis eine Gutschrift ausstellen oder aber eine entsprechende Rückzahlung veranlassen.
6. Unter keinen Umständen sind wir haftbar, gleich aus welchem Rechtsgrund, (einschließlich aber nicht beschränkt auf Vertragsrecht, Delikts-, Gefährdungshaftung oder irgendeine andere Gewährleistung) für irgendwelche indirekten, zufälligen oder beiläufig entstandenen Schäden, Folgeschäden jeder Art, spezielle Entschädigungen mit Strafzweck oder Strafcharakter (einschließlich aber nicht beschränkt auf entgangenen Gewinn), auch dann, wenn wir von der Möglichkeit solcher Schäden prinzipiell Kenntnis hatten. Wir haften auch nicht für Verluste, Beschädigungen, Vertragsstrafen oder Schäden anderer Art, die sich aus möglichen Lieferverzögerungen, dem Unvermögen überhaupt zu liefern oder aus anderen Gründen ergeben könnten. In jedem Fall ist unsere Haftung lediglich auf das gelieferte Produkt begrenzt.
7. Falls der Mangel oder das Fehlen der zugeschriebenen Qualitätsmerkmale durch Lieferung oder Leistung eines Zulieferers entstanden ist, beschränkt sich unsere Haftung auf die Abtretung unserer Ansprüche und Rechtsmittel, die wir gegenüber dem Zulieferer besitzen. Die Abtretung erfolgt auf einfache Nachfrage. Falls die Ansprüche des Kunden vom Zulieferer nicht ausreichend erfüllt werden, ist er berechtigt, uns gemäß Abschnitt VI. 4 in Folgehaftung zu nehmen.
8. Erstattung, Austausch oder andere Ansprüche können nur innerhalb einer dreißigtägigen (30) Frist nach Wareneingang beim Kunden geltend gemacht werden. Wird die Frist von dreißig Tagen seitens Kunden nicht eingehalten, verfallen alle weiteren Ansprüche, die sich auf die eingekaufte Ware beziehen. Unsere Haftung gemäß VI, Abschnitt 9, bleibt unberührt.
9. In jedem Fall verjähren alle Ansprüche gegen uns auf Entschädigung, Ersatz sowie auf Erstattungen für Folgeschäden oder andere Ansprüche jeglicher Art nach einem Jahr gerechnet vom Eintreffen der Ware an ihrem Bestimmungsort an.
10. Unsere Haftung für Vorsatz, grobe Fahrlässigkeit, für übernommene Garantien, für Verletzung wesentlicher Vertragsverpflichtungen, gemäß Produkthaftungsgesetz und für schuldhafte Verletzung von Körper, Leben und Gesundheit bleiben von oben genannten Haftungsbeschränkungen unberührt. Bei grober Fahrlässigkeit und einer Verletzung wesentlicher Vertragsverpflichtungen beschränkt sich unsere Haftung auf den unmittelbaren und vernünftigerweise vorhersehbaren Schaden.
11. Da unsere Produkte nur für Forschungszwecke verwendet werden dürfen, wird uns der Kunde ohne Beschränkung von jeglichen Ansprüchen Dritter wegen Produkt- und/oder Produzentenhaftung frei stellen, wenn diese Ansprüche nach Gefahrübergang auf den Kunden entstanden sind. Unsere Ansprüche auf Schaden- oder Aufwendungsersatz bleiben unberührt.  

VII. Schlussbestimmungen

1. Alleiniger und ausschließlicher Erfüllungsort für alle Lieferungen, Leistungen und Zahlungen im Zusammenhang mit dem vereinbarten Geschäft sowie ausschließlicher Gerichtsstand ist Bremen.
2. Alle Rechtsbeziehungen und Rechtshandlungen zwischen dem Kunden und uns unterliegen deutschem Recht.
3. Im Fall, dass eine oder mehrere der vorstehenden Bestimmungen unwirksam ist oder wird, bleibt die Gültigkeit der übrigen Klauseln unberührt.

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 Fassung vom: 31.07.2019